LG Duisburg: Schadensersatz für eine zerstörte Website

nowayback

Well-Known Member
Hi,

das lief ja heute schon den ganzen Tag durch die bekannten Kanäle. Was daraus aber nicht hervorgeht ist, wie es aussieht wenn man dem Kunden per AGB zum Backup verdonnert und darauf hinweist, keine Backups von Kundenwebsites zu machen, so wie es fast jeder große (Low Budget) Hoster tut.

Ich persönlich gebe auf das Urteil rein gar nichts.

Grüße
nwb
 

F4RR3LL

Active Member
Man muss halt echt bedenken, dass es sich hier nur um Backups handelt, die der Provider erstellen muss, falls seine HW ausfällt, nicht aber um Backups, die der Kunde frei nach belieben anfordern kann.

Gruß Sven
 
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